Abmahn-Awalt muß ins Gefängis

Laut einem Artikel der Süddeutschen wurde nun endlich mal ein prominenter Abmahn-Anwalt verurteilt. Und zwar zu 6 Monaten ohne Bewährung, da er sich schon einmal mit einer Urkundenfälschung strafbar gemacht hatte.

Da frage ich mich doch: warum durfte der überhaupt noch praktizieren, wenn er schon eine Urkunde gefälscht hatte?! Sollte das nicht ausreichen für ein Berufsverbot?

Ferner kann man sich nun fragen, ob dies der lang ersehnt Richtungswechel im Streit um die Abmahn-Anwälte ist. Leider kann man dies aber nicht feststellen.

Der verurteilte Anwalt hat sich zwar auch mit den üblichen Abmahnungen gemäß des Markenrechts befaßt, aber er wurde für einen ziemlich dreisten anderen Fall verurteilt, da er nämlich der taz ihre Domain streitig machen wollte, weil die angeblich seine Abmahngebühr für eine angeblich zu unrecht erhaltene Email von der taz nicht rechtzeitig bezahlt hätten.

Er wurde also nicht für das Abmahnen bestraft, sondern für die widerrechtliche Pfändung der taz-domain.

Fazit: ein vernünftiges und gutes Urteil, aber leider kein bedeutender Schritt gegen die Abmahn-Vereine.

Nachtrag: es gibt jetzt einen ausführlichen Artikel bei Telepolis



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