AboutIm Öcher-Platt heißt das Wort "lous" soviel wie "gewitzt, schlau, gerissen"
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Donnerstag, 12. Februar 2009Richtig Rechnungen SchreibenTrackbacks
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Bestes Beispiel die Rechnung(en) meines Hausarztes. Egal welche Leistung abgerechnet wird, es ist immer die gleiche Rechnungsnummer.
Der Grund warum ich die letzte Rechnung nicht bezahlt habe war jedoch nicht die offensichtliche Problematik, dass ich jetzt 3 Rechnungen mit gleicher Nummer vorliegen habe, sondern eher die Leistung die bezahlt werden sollte. Anscheinend wird jede Möglichkeit genutzt Dinge zu berechnen die überhaupt nicht stattgefunden haben. Bei der Tetanusimpfung wurden so 10 € für die Impfung (völlig korrekt) und 20 € für die Untersuchung innerer Organe in Rechnung gestellt..... Telefonisch teilte er mir dann mit, dass er die Redezeit ja auch irgendwie berechnen müsse, denn wir haben uns ja unterhalten... Die 20 € wurden natürlich nicht gezahlt. Schauen wir mal wie es weitergeht.
Hallo, das ganze klingt schon mal sehr schön. Hast du vielleicht auch ein Bsp. wie so etwas aussehen könnte?
Noch etwas zur Steuer... Wird der in rechnung gestellte Betrag mit oder ohne Steuer aufgeführt? Da ja die Steuer extra aufgeführt wird.
Ein Bsp. hab ich gerade hinzugefügt.
Wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist, dann hat man zwei Möglichkeiten: 1. Die Einzelbeträge der einzelnen Posten werden ohne Mwst. angegeben. Dann kommt darunter die Summe aller Posten. Danach eine Zeile "zzgl. Mwst. 19%" mit dem entsprechenden Betrag und dann schließlich der Endbetrag inkl. Steuer. 2. Die Einzelbeträge werden inkl. Mwst. angegeben, dann kommt vor der Gesamtsumme eine Zeile, in der man die enthaltene Mwst. auszeichnet. Welche Version man wählt, hängt nicht nur vom Geschmack, sondern vor allem von Kundenkreis ab: Version 1 ist ratsam, wenn man hauptsächlich mit gewerblichen Kunden arbeitet, die selber umsatzsteuerpflichtig sind und diese abziehen können. Version 2 empfiehlt sich, wenn man hauptsächlich mit Privatkunden oder Kleinunternehmern zutun hat.
Mir fällt da noch etwas auf - Klingt vielleicht logisch - Aber gesetzlich vorgeschrieben ist auch eine Artikelbezeichnung und eine Stück/Meter/Liter o.ä. - Angabe. Sowas sollte natürlich auf keinen Fall fehlen.
Grüße, Petra |
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