Im Bundestag läuft gerade eine öffentliche Petition gegen Abmahnvereine:

"Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind."
[...]
Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.

Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten.Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.

Die Petition läuft schon seit dem 4.Juli und bis zum 3. September kann jeder die Petition online unterzeichnen.

Anmerkung zum Link: nicht wundern oder keine Angst wegen der ungewöhnlichen ULR, denn laut dieser offiziellen Meldung läuft das Petitionssystem des Deutschen Bundestages derzeit als Modellversuch auf einem schottischen Universitäts-Server.

Hier geht's direkt zur Petition: öffentliche Petition gegen Abmahnvereine




    Kommentare
    #1 Ansgar am 08/28/07 um 01:06
    Ich war übrigens Nummer 9162
    #1.1 Stefan A. Böttcher am 09/03/07 um 02:25
    Heute ist die letzte Chance auf eine Mitzeichnung der Petition.

    Der Zähler steht gerade bei 11428

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